Gutachten
Ich bin von der IHK für das Bestallungsgebiet Private Baufinanzierung als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Das bedeutet, ich wurde unter strengen Kriterien hinsichtlich meiner überdurchschnittlichen Fachkompetenz geprüft und verpflichte mich unabhängig und unparteiisch zu handeln. Hier können Sie mehr zu dem Thema erfahren…
Meine Aufgaben liegen in der Beratung und in der Erstellung von Gutachten. Zu dem Thema Gutachten finden Sie auf dieser Seite grundlegende Informationen. Sollten Sie eher eine Beratung benötigen, dann informieren Sie sich hier…
Im Zusammenhang mit Immobilien- und Baufinanzierungen können Streitigkeiten zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber auftreten. Häufig stellt sich die Frage, ob ein finanzieller Schaden überhaupt entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Dabei macht es Sinn, eine sachverständige Person einzuschalten, die den Sachverhalt beurteilen kann. So können zielgerichtet Entscheidungen getroffen werden, die vor allem Folgekosten wie lange Rechtsstreitigkeiten vermeiden können.
Je nach Anlass kann ein Privat- oder ein Gerichtsgutachten beauftragt werden. Beauftragen Privatkunden oder deren Anwälte für ihre Zwecke ein Gutachten, dann handelt es sich um ein Privatgutachten, das für einen bestimmten Anlass erstellt wird. Mit dem Gutachten haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, ob sich ein Verfahren lohnen kann, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist und vor allem, in welcher Höhe. Vorteil: Sie ersparen sich unter Umständen sehr hohe Folgekosten wie Gerichtskosten.
Ein Gerichtsgutachten wird, wie der Name schon sagt, vom Gericht beauftragt, wenn der Streit bereits dort ausgetragen wird. Richter schlagen in der Regel den Parteien ein Gutachten vor, wenn eine sachverständige unabhängige Person zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann. Auch Anwälte können während des Prozesses vorschlagen, dass ein Gutachten hinzugezogen wird. In der Regel greifen die Gerichte dann auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurück, da hier ein überdurchschnittliches Fachwissen bei gleichzeitig versicherter Unabhängigkeit sichergestellt ist.
Leistungsübersicht
- Finanzmathematische Überprüfung von Darlehens- und Finanzverträgen (Richtigkeit von Tilgungsplänen, Darlehensabrechnungen, Effektivzinsberechnungen…)
- Berechnungen bzw. Überprüfungen der Berechnung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen
- Berechnungen bzw. Überprüfungen der Berechnung bei Darlehensrückabwicklungen
- Beurteilung der Einhaltung von Formvorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Beratungsablauf, Produktauswahl…)
- Beurteilung von Zinssätzen hinsichtlich ihrer Marktüblichkeit
- Beurteilung von Beratungsabläufen und der Zusammenstellung von Finanzierungsstrukturen / Finanzierungsprodukten
- Überprüfung von Riester-Produkten und Bausparverträgen hinsichtlich der tatsächlichen Vorteilhaftigkeit als Finanzierungsbaustein
- Beurteilung der adäquaten Berücksichtigung von Förderdarlehen
Sie sind Verbraucher, Steuerberater oder Jurist und brauchen Fachexpertise in den genannten Bereichen? Dann sprechen Sie mich unverbindlich an und informieren Sie sich über mein Angebot.
Praxisbeispiele
- Sie sind Verbraucher und kündigen Ihr Immobiliardarlehen und die Bank stellt Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Hierzu hat sie sich an gesetzliche Vorgaben und Urteile zu halten. Ich überprüfe die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dem Grunde und der Höhe nach.
- Sie überlegen den Widerruf eines Darlehens. Ich erläutere Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden finanziellen Auswirkungen und möglichen Folgen.
- Sie sind Jurist und Sie führen oder planen für Ihre Mandanten einen Rechtsstreit gegen einen Darlehensgeber. Sie möchten den finanziellen Schaden, der aus Darlehensverträgen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Darlehenswiderrufen, Falschberatungen oder Falschabrechnungen entstanden sein könnte, fachkundig einschätzen lassen oder benötigen ein Gutachten, um Ihren Vorgang zielgerichteter und substantiierter vortragen zu können.